Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie finden hier die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Kern GmbH. Sie können sich die AGB auch im PDF-Format herunterladen und ausdrucken.

Inhalt

  1. Geltungsbereich / Vertragsschluss
  2. Preise
  3. Kommunikation, Mitteilungen
  4. Zustandekommen des Vertrages
  5. Druckdaten, Prüfungspflicht
  6. Zahlung
  7. Lieferung
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Beanstandungen / Gewährleistungen
  10. Haftung
  11. Rücktritt vom Vertrag
  12. Kündigung
  13. Verjährung
  14. Handelsbrauch
  15. Archivierung
  16. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
  17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Wirksamkeit
  18. Daten

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kern GmbH ausgeführt.

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Sie werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 2 Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftragnehmer. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, die derzeit 19 % beträgt. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
  3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind und nicht Gegenstand des Auftrages sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.
  6. Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso werden die Kosten für eine Retoure bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

III. Kommunikation, Mitteilungen

  1. DDer Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.
  2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der Kern GmbH erreichen.
    Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.
  3. Mitteilungen der Kern GmbH, die per E-Mail an die E-Mail-Adresse gemäß Absatz 1 erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Für Übertragungsfehler steht die Kern GmbH nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
  4. Die Kern GmbH ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen im Sinne des Absatzes 1 hinzuweisen. Dem Auftraggeber bleibt aber der Nachweis gestattet, dass eine solche Mitteilung technisch möglich und zumutbar gewesen wäre.

IV. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Kern GmbH kommt erst nach separater Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
  2. Die Kern GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Alle Angebote sind freibleibend.
  3. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die Kern GmbH zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen. Die Kern GmbH behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Kern GmbH das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Diese werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.

V. Druckdaten, Prüfungspflicht

  1. Die Kern GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter dem Punkt „Dateivorgaben“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Kern GmbH sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Die Kern GmbH prüft im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Datencheck“ die Druckdaten auf Druckfähigkeit bezüglich der in den Kundeninformationen unter „Druckdaten“ genannten Punkte. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, die Daten durch die Kern GmbH im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen (Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers). Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
  3. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von der Kern GmbH verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der Kern GmbH. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt.
  4. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Kern GmbH die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

VI. Zahlung

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Kern GmbH zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Abbuchungsauftrag bzw. Zahlung per Nachnahme. Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Schecks werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen (vgl. Punkt XI.) wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen und besonderer Materialien.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
  5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  6. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die der Kern GmbH von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.

VII. Lieferung

  1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach Eingang der druckfähigen Daten oder Vorlagen bzw. der schriftlichen Druckfreigabe. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt in gesetzlichen Arbeitstagen.
  3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
    Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an den vom Auftraggeber angelieferten Druckund Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
  7. Die Kern GmbH versendet Waren nach Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Schweiz und Österreich (andere Länder nach Anfrage).
  8. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange fort, bis gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
  2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

IX. Beanstandungen / Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/ Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
  3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der Kern GmbH gedruckt wurde.
  4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.

X. Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
    • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
    • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
    • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
    • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
  3. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die Kern GmbH, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Fristsetzung (Ziffer V), verpflichtet sich der Auftraggeber, der Kern GmbH eine Entschädigungszahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu bezahlen. Die Entschädigungszahlung ist auch dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen gemäß Ziff. XI. nach Ablauf der Stornofrist kündigt bzw. storniert.
  4. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, nachzuweisen, dass der Kern GmbH Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind

XI. Rücktritt vom Vertrag

Die Stornierung einer Bestellung ist nur vor Beginn der Produktion möglich. Eine kostenfreie Stornierung allerdings nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail. Soweit der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung den Auftrag vor Produktionsbeginn storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, eine Entschädigungszahlung gemäß Ziff. X. Nr. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu leisten. Zusätzlich sind bereits geleistete Dienste wie Datencheck und/oder Korrekturabzüge vom Auftraggeber zu tragen.

XII. Kündigung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

XIII. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern IX. und X.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer X. 2. Genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig handelt. Hiervon nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XIV. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

XV. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XVI. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Verträge über regelmäßige wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union hat, gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
  3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

XVIII. Daten

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.


Stand: März 2023

Sie können die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Kern GmbH jederzeit auf der Internetseite www.kern.gmbh/agb einsehen, dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.