Hinweisgeberschutzgesetz

Die Kern GmbH befolgt den Grundsatz, mit Kunden, Geschäftspartnern und Beschäftigten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Korruption oder andere Rechtsverstöße werden hierbei nicht geduldet. Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umgehend. Unser Ziel ist es Rechtskonformität zu erhalten und bei Verstößen umgehend Abhilfe zu schaffen.

Wir rufen alle Personen, die auf irgendeine Art und Weise mit der Kern GmbH verbunden sind – sei es bspw. als Mitarbeiter der Kern GmbH oder als Kunde eines Unternehmens der vorgelagerten Lieferkette – dazu auf, uns jegliche Sachverhalte zu Kenntnis zu bringen, in denen Verstöße gegen geltendes Recht (inklusive menschenrechts- und umweltbezogener Verstöße) oder interne Vorgaben vorliegen, bevorstehen, oder vermutet werden.

Sie erreichen unsere Meldestelle unter . Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung und innerhalb von spätestens 3 Monaten eine Rückmeldung, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben.

Für Hinweise, die sich nicht auf Compliance-Verstöße beziehen ist unser Hinweisgebersystem nicht gedacht!